ALL IN ONE - Info Service: Jahresabschluss

Vorbereitungen Jahresabschluss - was ist zu beachten?

Zum Jahresende sind einige Arbeiten und Vorbereitungen für den Jahresabschluss zu beachten:

1. Vorausrechnungen Versicherungen 2024

  • Bereits im November versenden die Versicherungen die Jahresvorausrechnungen für das Jahr 2024. Damit der Jahresabschluss nicht unötig verkompliziert wird, empfehle ich folgendes Vorgehen:
    • Mit Lohnbuchhaltung AbaSalary - Unfall- und Krankentaggeldversicherung können die Rechnungen normal über die Schanierkonten 227x verbucht werden
    • Ohne Lohnbuchhaltung unbedingt die Rechnungen auf den 1.1.2024 datieren und bezahlen, dies gilt auch für alle Sachversicherungen wie Betriewbshaftpflicht und Fz. Versicherungen

2. Lohnmeldungen Sozialversicherungen

  • Bevor die Lohnmeldungen gemacht werden können, muss der Dezember Lohn und alle weiteren Auszahlungen wie der 13. Monatslohn und etwelche Gratifikationen etc. gebucht sein
  • Mit Abasalary muss der Dezember Lohn ausbezahlt und in AbaNinja verbucht sein, anschliessend kann über die ELM Funktion oder manuell der Lohn an die Sozialversicherungsanstalt übermittelt werden
  • Falls bei der Optimierung des Jahresergbenisses Anpassungen am Bruttlohn erfolgen, kann dies an die Sozialversicherungsanstalt nachgemeldet werden.
  • Mit der Nutzung des Lohnbuchhaltung Abasalary ist es wichtig jetzt im Dezember Lohn alle Boni/Gratifikationen und geldwerte Leistungen (Privatanteil Geschäftsfahrzeug, Privatanteil Handy und sonstige Lohnbestandteile die AHV pflichtig sind zu erfassen und zu verbuchen. Dies hat den Vorteil, dass die Lohnausweise und AHV Bruttolohnsummen automatisch aus Abasalary erzeugt werden können

3. Leistungen 2023 verrechnen - aufgepasst neue MwSt. Sätze ab 2024!

  • Auf das neue Jahr ändern die MwSt. Sätze. Wenn im 2023 bereits Leistungen für das Jahr 2024 verrechnet werden, müssen unbedingt für diese Leistungen die neuen Sätze zur Anwendung gebracht werden. Meine Empfehlungen:
    • Alle Leistungen, die im 2023 geleistet wurden auch in 2023 in Rechnung stellen
    • Leistungen in 2024 sind im neuen Jahr mit den dann gültigen Sätzen zu verrechnen
    • Falls im 2024 Rechnungen mit Leistungen aus 2023 in Rechnung gestellt werden müssen, sind diese mit den alten Sätzen Rechnung zu stellen
    • Blog aufrufen mit detaillierteren Infos zum Thema: ESTV - MwSt. Info: Neue Steuersätze ab 1.1.2024

4. Per 31.12.2023 zu erstellende Listen:

  • Inventar Verkaufsmaterial - Lagerbestand Fertigartikel
  • Offene Kunden- und Lieferantenrechnung per 31.12.2023
  • Angefangene Arbeiten, noch nicht verrechnet

5. Bank- und Kassa Saldi abstimmen

  • Verbuchen aller Bank Transaktionen und Abstimmung der Banksaldi mit den Buchhaltungssaldi
  • Kreditkartenabrechnungen kontrollieren und prüfen ob alle Transaktionen in der Buchhaltung verbucht wurden
  • Stand der Bargeldbestände (Kasse) abstimmen, im Normalfall darf der Saldo nie unter 0 CHF sein!

Gerne unterstütze ich Dich bei der Durchführung des Jahresabschlusses. Je besser die Vorbereitungen sind desto schneller und günstiger kann der Jahresabschluss erstellt werden.